Ab dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 des EU AI Act. Wer KI-Systeme einsetzt, die mit Menschen interagieren, muss sicherstellen, dass Anrufer erfahren, dass sie mit einer KI sprechen, spätestens bei der ersten Interaktion und in klarer Weise. Das betrifft auch KI-Telefonassistenten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes.
Hinweis: Diese Seite informiert sachlich über die Rechtslage, ersetzt aber keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Inhaltsverzeichnis
- Wen die Pflicht betrifft
- Die Transparenzpflicht des Artikel 50 konkret
- Zeitleiste des AI Act
- So klingt die Kennzeichnung am Telefon
- Sanktionen bei Verstößen
- Checkliste für den 2. August 2026
- Wie konforme Anbieter das lösen
- Häufige Fragen
Wen die Pflicht betrifft
Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern. Anbieter entwickeln oder vertreiben das KI-System, Betreiber setzen es im eigenen Namen ein. Ein Unternehmen, das einen KI-Telefonassistenten für seine Anrufannahme nutzt, ist Betreiber im Sinne der Verordnung.
Betroffen sind damit auch kleine Betriebe im DACH-Raum, die Anrufe per KI annehmen lassen, etwa Praxen oder Handwerksbetriebe. Eine Bagatellgrenze nach Unternehmensgröße sieht Artikel 50 nicht vor. Was ein solches System überhaupt leistet, erklärt der Grundlagenbeitrag was ein KI-Telefonassistent ist.
Die Transparenzpflicht des Artikel 50 konkret
Artikel 50 Absatz 1 verlangt, dass für direkte Interaktion bestimmte KI-Systeme so konzipiert und entwickelt werden, dass die betreffenden Personen informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Ein Telefongespräch mit einem Sprachassistenten ist ein Musterfall dieser direkten Interaktion.
Die Information muss den betroffenen Personen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion in klarer und erkennbarer Weise zur Verfügung gestellt werden. Am Telefon bedeutet das: Die Kennzeichnung gehört an den Gesprächsanfang, nicht in die Datenschutzerklärung auf der Website.
Für KI-Systeme, die Audio-Inhalte erzeugen, gilt daneben eine Pflicht zur maschinenlesbaren Kennzeichnung der erzeugten Inhalte. Sie liegt beim Anbieter des Systems, nicht beim nutzenden Betrieb.

Zeitleiste des AI Act
Der AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten, seine Pflichten greifen gestaffelt.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 1. August 2024 | Inkrafttreten der Verordnung, noch keine Pflichten |
| 2. Februar 2025 | Verbote bestimmter KI-Praktiken, Anforderungen an KI-Kompetenz |
| 2. August 2025 | Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck |
| 2. August 2026 | Allgemeine Geltung, darunter die Transparenzpflichten des Artikel 50 |
| 2. August 2027 | Verlängerte Frist für bestimmte Hochrisiko-Systeme |
Vom Stand dieser Seite (10. Juli 2026) aus bleiben bis zur Geltung der Transparenzpflicht gut drei Wochen. Wer heute schon KI-Anrufe führt oder annehmen lässt, sollte die Kennzeichnung jetzt einrichten und nicht auf den Stichtag warten, denn eine Übergangsfrist nach dem 2. August 2026 gibt es für diese Pflicht nicht.
So klingt die Kennzeichnung am Telefon
Die Verordnung schreibt keinen Wortlaut vor. Sie verlangt eine klare, erkennbare Information spätestens bei der ersten Interaktion. Daraus lassen sich einfache Regeln für die Begrüßung ableiten: Die KI nennt sich im ersten Satz, verwendet ein verständliches Wort wie „KI" oder „digitaler Assistent" und versteckt den Hinweis nicht hinter einer langen Ansage.
Zwei Beispiel-Formulierungen für die Begrüßung:
- „Herzlich willkommen bei CallButler. Ich bin der KI-Telefonassistent und nehme Ihr Anliegen gern auf. Wie kann ich helfen?"
- „Guten Tag, hier ist die Praxis [Name]. Sie sprechen mit einem digitalen Assistenten. Ich kann Termine vereinbaren oder eine Nachricht ans Team weitergeben."
Formulierungen wie „Sie sprechen mit unserem smarten Assistenten" ohne KI-Bezug sind riskant, weil Anrufer daraus nicht sicher schließen können, dass keine Person am Apparat ist. Auch ein Hinweis erst auf Nachfrage genügt dem Wortlaut „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion" nicht.

Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die Transparenzpflichten des Artikel 50 fallen unter Artikel 99 Absatz 4 des AI Act. Der Rahmen: Geldbußen bis zu 15 Millionen Euro oder, bei Unternehmen, bis zu 3 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des Vorjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für KMU und Start-ups gilt der jeweils niedrigere der beiden Beträge als Obergrenze.
Checkliste für den 2. August 2026
- Bestandsaufnahme machen: Wo spricht bei Ihnen eine KI mit Kunden, am Telefon, im Chat oder per Rückruf-Bot?
- Begrüßungsansage prüfen: Nennt sich der Assistent im ersten Satz erkennbar als KI?
- Formulierung testen: Rufen Sie Ihre eigene Nummer an und hören Sie die Ansage aus Kundensicht.
- Anbietervertrag sichten: Sichert der Anbieter die AI-Act-Konformität seines Systems schriftlich zu?
- Abschalt-Optionen kontrollieren: Stellen Sie sicher, dass niemand im Team die Kennzeichnung aus der Ansage entfernen kann.
- Datenschutz mitdenken: Prüfen Sie die DSGVO-Seite der KI-Telefonie gleich mit (siehe den geplanten Beitrag /wissen/dsgvo-ki-telefonassistent).
- Dokumentieren: Halten Sie fest, seit wann welche Ansage läuft, als Nachweis gegenüber der Aufsicht.
- Team informieren: Mitarbeiter sollten erklären können, dass und warum der Assistent sich als KI vorstellt.
Wie konforme Anbieter das lösen
Die verbindliche Rechtsgrundlage können Sie selbst nachlesen: Artikel 50 des AI Act ist im AI Act Explorer in deutscher Fassung frei zugänglich (externer DoFollow-Link, verifiziert am 10.07.2026).
Autorenbox: Andreas Hächler, CMO CallButler