Die 10-Punkte-Checkliste
- Offenlegung: Der Assistent gibt sich zu Gesprächsbeginn als KI zu erkennen.
- Verständlichkeit: Die Ansage ist klar und nicht irreführend.
- Ausgehende Anrufe: Die Kennzeichnung erfolgt vom ersten Wort an.
- Aufzeichnung: Falls Gespräche aufgezeichnet werden, wird darüber informiert.
- Datenschutz: Verarbeitung nach DSGVO bzw. revDSG, mit Rechtsgrundlage.
- Auftragsverarbeitung: Ein AVV mit dem Anbieter liegt vor.
- Zweckbindung: Daten werden nur für den vereinbarten Zweck genutzt.
- Löschkonzept: Aufbewahrung und Löschung sind geregelt.
- Ansprechbarkeit: Anrufer können ein menschliches Gegenüber erreichen.
- Dokumentation: Ansage-Wortlaut und Einstellungen sind dokumentiert.
Warum das für KMU wichtig ist
Die Pflichten treffen nicht nur Großunternehmen. Wer einen KI-Telefonassistenten einsetzt, ist für die Transparenz gegenüber Anrufern verantwortlich. Eine korrekte Eröffnungsansage und ein sauberer Datenschutz sind der einfachste Weg zur Konformität.
Wie CallButler das umsetzt
CallButler stellt sich zu Gesprächsbeginn als digitaler Assistent vor, verarbeitet Daten datenschutzkonform und stellt einen Auftragsverarbeitungsvertrag bereit. So ist Ihr Betrieb auf die Rechtslage vorbereitet.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die Transparenzpflichten?
Die einschlägigen Transparenzpflichten des EU AI Act greifen ab dem 2. August 2026.
Muss der Anrufer aktiv zustimmen, mit einer KI zu sprechen?
Erforderlich ist die transparente Offenlegung. Zusätzliche Anforderungen können sich aus dem Datenschutzrecht ergeben; im Zweifel rechtlich beraten lassen.
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